*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 18/2015
(1) Das Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes, LGBl.Nr. 18/2015, tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
(2) Für den Fall, dass der in der Fassung LGBl.Nr. 18/2015 oder einzelne seiner Teile nicht kundgemacht werden können, ist das Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes, LGBl.Nr. 18/2015, ohne den oder ohne diese Teile kundzumachen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 18/2015
