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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 102/1969

Änderung
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 3 und 4 des Salzburger Schischulgesetzes 1955, LGBl. Nr. 42, wird verordnet:

Die Gemeinden (Schischulgebiete) Mariapfarr und Weißpriach im politischen Bezirk Tamsweg, werden zum Schischulgebiet "Mariapfarr-Fanningberg" zusammengelegt.

Das im bezeichnete Schischulgebiet ist ein solches der zweiten Kategorie (Kategorie B).

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.