Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eichschein für Binnenschiffe

(Schiff, das nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist)

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 319/2005 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Die Bezeichnung der bisherigen Anlage 3 lautet neu: „Anlage 2“. In dieser Anlage wird jeweils die Wortfolge „Der Leiter des Schiffseichamtes“ durch die Wortfolge „Für den Leiter des Schiffseichamtes“ ersetzt.“.)