Trinkwasser
. (1) Auf Fahrzeugen ist den Arbeitnehmern Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies alkoholfreies Getränk zur Verfügung zu stellen.
(2) Der einwandfreie hygienische Zustand des Trinkwassers ist regelmäßig zu überprüfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Trinkwasser
. (1) Auf Fahrzeugen ist den Arbeitnehmern Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies alkoholfreies Getränk zur Verfügung zu stellen.
(2) Der einwandfreie hygienische Zustand des Trinkwassers ist regelmäßig zu überprüfen.