Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regel 31

Wasserflugzeuge

Kann ein Wasserflugzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren Eigenschaften oder Anordnung den Regeln dieses Teiles entsprechen, so muß es Lichter und Signalkörper führen, deren Eigenschaften und Anordnung möglichst ähnlich sind.