Dieses Übereinkommen ist auf Binnenschiffe, die ausschließlich der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen, nicht anzuwenden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Übereinkommen ist auf Binnenschiffe, die ausschließlich der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen, nicht anzuwenden.