Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Übersetzung)

ERKLÄRUNGEN

der Republik Österreich gemäß des Übereinkommens über die Eintragung von Binnenschiffen

1. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 1 über die dinglichen Rechte an Binnenschiffen an.“

2. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Sicherungsbeschlagnahme und die Zwangsvollstreckung betreffend Binnenschiffe an.“