(Übersetzung)
ERKLÄRUNGEN
der Republik Österreich gemäß des Übereinkommens über die Eintragung von Binnenschiffen
1. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 1 über die dinglichen Rechte an Binnenschiffen an.“
2. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Sicherungsbeschlagnahme und die Zwangsvollstreckung betreffend Binnenschiffe an.“
