Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Rumänien am 22. Mai 2000 die Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2000) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für Rumänien mit 22. Mai 2000 in Kraft getreten.