Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Stellen, die infolge von Todesfall, Amtsniederlegung oder sonstiger Behinderung frei werden, sind in kürzester Frist nach dem für die Ernennung maßgebenden Verfahren wieder zu besetzen.