. Dieser Vertrag ist dem Völkerbundpakte gemäß nicht dahin auszulegen, daß es die Aufgabe des Völkerbundes, jederzeit in wirksamer Weise die zum Schutz des Weltfriedens erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschränkt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dieser Vertrag ist dem Völkerbundpakte gemäß nicht dahin auszulegen, daß es die Aufgabe des Völkerbundes, jederzeit in wirksamer Weise die zum Schutz des Weltfriedens erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschränkt.