. Die Arbeiten der Vergleichskommission sind nur öffentlich auf Grund eines Beschlusses, den die Kommission mit Zustimmung der Parteien faßt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Arbeiten der Vergleichskommission sind nur öffentlich auf Grund eines Beschlusses, den die Kommission mit Zustimmung der Parteien faßt.