Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Streitverkündigung und Nebenintervention

. Über die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit (Streitverkündigung, Nebenintervention) haben die Vorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäß Anwendung zu finden.