Wiederaufnahme des Verfahrens
. Die Wiederaufnahme eines durch Schiedsspruch abgeschlossenen Verfahrens ist nicht zulässig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wiederaufnahme des Verfahrens
. Die Wiederaufnahme eines durch Schiedsspruch abgeschlossenen Verfahrens ist nicht zulässig.