VIII. Rechtsmittel
Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch
. Gegen den Schiedsspruch ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Inwiefern eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Anfechtung zulässig ist, bestimmen Art. XXIII und XXV EGZPO.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
VIII. Rechtsmittel
Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch
. Gegen den Schiedsspruch ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Inwiefern eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Anfechtung zulässig ist, bestimmen Art. XXIII und XXV EGZPO.