Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. III Nr. 205/1997
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 205/1997 · Stammfassung
Fassungen ab: 29.11.1997
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. III Nr. 205/1997 ↗
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