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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 209/1997

Gemäß , BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 209/1997 · Stammfassung

Fassungen ab: 19.12.1997

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 209/1997

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