Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt ist.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. III Nr. 247/1999
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 247/1999 · Stammfassung
Fassungen ab: 31.12.1999
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. III Nr. 247/1999 ↗
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