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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 169/2008

Präambel/Promulgationsklausel

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1) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. II Nr. 458/2008

Gemäß , BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2007, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Schweizerische Eidgenossenschaft mit 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt ist. Insofern diese Bestimmungen die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen regeln, gelten sie für Luftgrenzen mit Wirkung vom 29. März 2009 als in Kraft gesetzt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 169/2008 · Stammfassung

Fassungen ab: 12.12.2008

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 169/2008

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