Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für das Königreich Dänemark, das Königreich Schweden, die Republik Finnland, die Republik Island und das Königreich Norwegen mit 25. März 2001 in Kraft gesetzt ist.
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Stammfassung: BGBl. III Nr. 61/2001
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 61/2001 · Stammfassung
Fassungen ab: 24.03.2001
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. III Nr. 61/2001 ↗
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