Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Mindestbesatzungsvorschriften

Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

. Durch diese Verordnung werden andere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht berührt.