4. Abschnitt
Mindestbesatzungsvorschriften
Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
. Durch diese Verordnung werden andere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht berührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Mindestbesatzungsvorschriften
Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
. Durch diese Verordnung werden andere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht berührt.