Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. , , , Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 5a, , Abs. 4 und Abs. 6, , , , , , , und Abs. 6, und Abs. 5, , , Abs. 4, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 9, und Abs. 3, , , Abs. 2a und Abs. 5, , , , , , , , Abs. 4 und Abs. 8, und , jeweils in der geltenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft. , , und treten mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.