Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Schriftgröße der Angabe des Nenninhaltes darf folgende Werte nicht unterschreiten:

Nennvolumen

Schriftgröße in mm

5 cl oder weniger

3

mehr als 5 cl bis 0,5 l

4

mehr als 0,5 l

6