Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(Anm.: Artikel VIII)

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung wird die Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. II Nr. 261/2002 in der Fassung BGBl. II Nr. 49/2008, betreffend die Schaffung von Berufstiteln, abgeändert.