Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

Frauen, welchen der Berufstitel vor In-Kraft-Treten der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 493/1990, in männlicher Form verliehen wurde, können diesen Titel in der weiblichen Form führen.