Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Das Befreiungs-Ehrenzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat hiebei auf den Vorschlag eines aus elf Mitgliedern bestehenden Kuratoriums Bedacht zu nehmen.