Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kündigungsrecht überstimmter Mitglieder

. Für Mitglieder, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, gelten die bis 11 des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, BGBl. Nr. 223/1980.