Kündigungsrecht überstimmter Mitglieder
. Für Mitglieder, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, gelten die bis 11 des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, BGBl. Nr. 223/1980.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kündigungsrecht überstimmter Mitglieder
. Für Mitglieder, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, gelten die bis 11 des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, BGBl. Nr. 223/1980.