Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Revision

Abänderungen der vorliegenden Satzungen sind von der Generalversammlung mit Einstimmigkeit der anwesenden abstimmenden Mitglieder zu beschließen.

Abänderungsvorschläge sind allen Mitgliedern und der UNESCO sechs Monate vor der Tagung der Generalversammlung, auf deren Tagesordnung sie gesetzt werden sollen, bekanntzugeben. Vorschläge für Abänderungen dieser Abänderungen sind drei Monate vor der Tagung der Generalversammlung bekanntzugeben.

Beachte: Zum Inkraftreten vgl.