Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktionen

Das „Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut“, im nachstehenden „das Zentrum“ genannt, übt folgende Funktionen aus:

a) Sammlung, Studium und Verteilung von Unterlagen, betreffend die wissenschaftlichen und technischen Probleme bei der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut;

b) Koordinierung, Anregung oder Durchführung von Forschungsarbeiten auf diesen Gebieten, und zwar insbesondere durch Erteilung von Aufträgen an Körperschaften oder Experten, durch internationale Zusammenkünfte, Veröffentlichungen und den Austausch von Fachleuten;

c) Erteilung von Ratschlägen und Empfehlungen, betreffend allgemeine oder besondere Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut;

d) Unterstützung bei der Ausbildung von Forschungs- und Fachkräften sowie bei der Hebung des Niveaus von Restaurierungsarbeiten.

Beachte: Zum Inkraftreten vgl.