TITEL IV
DAS GERICHT
, die und 15, Absätze 1, 2, 4 und 5 sowie finden auf das Gericht und dessen Mitglieder Anwendung.
sowie die , 11 und 14 finden auf den Kanzler des Gerichts entsprechende Anwendung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TITEL IV
DAS GERICHT
, die und 15, Absätze 1, 2, 4 und 5 sowie finden auf das Gericht und dessen Mitglieder Anwendung.
sowie die , 11 und 14 finden auf den Kanzler des Gerichts entsprechende Anwendung.