Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TITEL IV

DAS GERICHT

, die und 15, Absätze 1, 2, 4 und 5 sowie finden auf das Gericht und dessen Mitglieder Anwendung.

sowie die , 11 und 14 finden auf den Kanzler des Gerichts entsprechende Anwendung.