Kapitel III – Allgemeine Bestimmungen
Die Organe des Europarates sind
(i) das Ministerkomitee;
(ii) die Beratende Versammlung.
Diesen beiden Organen steht das Sekretariat des Europarates zur Seite.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel III – Allgemeine Bestimmungen
Die Organe des Europarates sind
(i) das Ministerkomitee;
(ii) die Beratende Versammlung.
Diesen beiden Organen steht das Sekretariat des Europarates zur Seite.