Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 104/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs 2 des Salzburger Biomasseförderungsgesetzes, LGBl Nr 63/2019, wird verordnet:

Ab 1. Jänner 2022 beträgt der Zuschlag zu den im § 2 Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 festgelegten Beträgen 0 vH.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.