Die Salzburger Landeshymne besteht aus drei Strophen des Liedes „Land unsrer Väter“, und zwar in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 58/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2024 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
