Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfall

Alkoholische Getränke (), Tabakwaren (), nikotinhaltige Erzeugnisse (), jugendgefährdende Gegenstände (), pyrotechnische Gegenstände () sowie nicht freigegebene Videokassetten udgl (), die Kinder und Jugendliche entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes erwerben oder besitzen, sind unter den Voraussetzungen des für verfallen zu erklären.