Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Ernennungserfordernisse

Soweit sich die besonderen Ernennungserfordernisse und die Definitivstellungserfordernisse nicht nach dem für Landesbeamte geltenden Recht richten, finden hierauf die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften Anwendung.