Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 23.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Verwaltungsdienstzulage

Dem Beamten des Verwaltungsdienstes gemäß gebührt eine ruhegenussfähige Verwaltungsdienstzulage in folgender Höhe:

Dienstklasse Schilling

I bis V 1.693

VI bis VIII 2.152