Die Verweisung auf das Bankwesengesetz – BWG, BGBl Nr 532/1993, gilt als solche auf die Fassung, die es durch Änderungen bis einschließlich dem Gesetz BGBl I Nr 108/2007 erhalten hat.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verweisung auf das Bankwesengesetz – BWG, BGBl Nr 532/1993, gilt als solche auf die Fassung, die es durch Änderungen bis einschließlich dem Gesetz BGBl I Nr 108/2007 erhalten hat.