Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regressansprüche

Auf Regressansprüche des Fonds gegen Mitglieder der Gesundheitsplattform, der Landes-Zielsteuerungskommission oder Mitglieder anderer Organe des Fonds ist das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz sinngemäß anzuwenden.