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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 28/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1976, LGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Auf Antrag der Gemeindevertretung der Gemeinde Saalbach, politischer Bezirk Zell am See, hat die Landesregierung am 16. März 1987 beschlossen, den Namen dieser Gemeinde in "Saalbach-Hinterglemm" zu ändern.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.