Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und der Gemeinde Viehhofen wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 3412 und 3410 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 3412, 3602, 3603, 3604, 3605, 3606, 3607, 3455, 3454, 3453, 3452, 3451, 3450, 3449, 3448, 3447, 3446, 3445, 3444, 3443, 3442, 3441, 3411 und 3410 ergibt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 45/1989
Der Verlauf der Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte ergeben sich aus der beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlage GZ P 132/87.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
