Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abweichende Bestimmungen zur Erhöhung der Bezüge

(1) Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.

(2) Für das Jahr 2025 sind die Bezüge der im bezeichneten Organe abweichend von dem im genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,035, höchstens jedoch um 437,80 € zu erhöhen.

(3) Für das Jahr 2026 sind die Bezüge der im bezeichneten Organe abweichend von nicht zu erhöhen.