Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht

1. für gefährliche Abfälle und

2. für die im festgelegten Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002.

(2) Die für die Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäß auch auf sonstige Nutzungsberechtigte an der Liegenschaft (Bauberechtigte, Mieter, Pächter udgl) Anwendung.