Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und ist erstmals bei der Ermittlung der Rücklagen für das Finanzjahr 2009 anzuwenden.

(2) sowie und 4 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2010 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.