Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2004
. gilt nur für am 1. Jänner 2005 noch nicht beendete und nach dem 31. Dezember 2004 neu angetretene Karenzurlaube.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2004
. gilt nur für am 1. Jänner 2005 noch nicht beendete und nach dem 31. Dezember 2004 neu angetretene Karenzurlaube.