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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstzulage

. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:

  1. 1.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind

145,6 €,

  1. 2.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind

213,4 €,

  1. 3.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind

329,8 €,

  1. 4.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind

388,2 €,

  1. 5.

    Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien

494,8 €,

  1. 6.

    Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz

329,8 €,

  1. 7.

    Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist

911,8 €,

  1. 8.

    a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,

 

  1. b)

    Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien

1134,8 €,

  1. 9.

    Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes

834,2 €.