Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

Dienstzulage

. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:

  1. 1.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind

142,7 €,

  1. 2.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind

209,2 €,

  1. 3.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind

323,3 €,

  1. 4.

    Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind

380,5 €,

  1. 5.

    Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien

485,0 €,

  1. 6.

    Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz

323,3 €,

  1. 7.

    Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist

893,7 €,

  1. 8.

    a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,

 

  1. b)

    Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien

1112,3 €,

  1. 9.

    Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes

817,7 €.