← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.01.2012.

Heutige Fassung öffnen

Dienstzulage

. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:

1. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind 138,6 €,

2. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind 203,2 €,

3. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind 314,0 €,

4. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind 369,6 €,

5. Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien 471,1 €,

6. Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz 314,0 €,

7. Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist 868,1 €,

8. a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,

b) Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien 1080,4 €,

9. Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes 794,3 €.