Dienstzulage
. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:
1. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind 138,6 €,
2. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind 203,2 €,
3. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind 314,0 €,
4. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind 369,6 €,
5. Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien 471,1 €,
6. Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz 314,0 €,
7. Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist 868,1 €,
8. a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,
b) Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien 1080,4 €,
9. Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes 794,3 €.
