Dienstzulage
. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:
1. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind 137,2 €,
2. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind 201,2 €,
3. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind 310,9 €,
4. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind 365,9 €,
5. Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien 466,4 €,
6. Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz 310,9 €,
7. Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist 859,5 €,
8. a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,
b) Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien 1069,7 €,
9. Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes 786,4 €.
