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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstzulage

. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:

1. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind 137,2 €,

2. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind 201,2 €,

3. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind 310,9 €,

4. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind 365,9 €,

5. Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien 466,4 €,

6. Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz 310,9 €,

7. Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist 859,5 €,

8. a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,

b) Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien 1069,7 €,

9. Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes 786,4 €.