Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Artikel VII

Mitwirkung bei Ernennungen

Bei der Besetzung von Planstellen ist des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, sinngemäß anzuwenden.