ARTIKEL II
Richter
Richter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die gemäß Artikel 86 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ernannten Organe.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Richter
Richter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die gemäß Artikel 86 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ernannten Organe.