Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. ABSCHNITT

Ausbildung zum Rechtspfleger

Voraussetzungen für die Zulassung

. Gerichtsbedienstete, die die Erfordernisse für die Ernennung auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A 2 (Gehobener Dienst) erfüllen, sind nach Maßgabe des zur Ausbildung zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger zuzulassen.